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Organe

  1. Die Mitgliederversammlung findet alljährlich im ersten Halbjahr statt. Der Vorstand hat den Mitgliedern den Jahresabschluss vorzulegen. Der Aufsichtsrat hat über seine Tätigkeit zu berichten.
  2. Der Vorstand leitet die Genossenschaft. Er ist verantwortlich für die Geschäftsführung.
  3. Der Aufsichtsrat wählt den Vorstand und hat ihn in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen