Organe
- Die Mitgliederversammlung findet alljährlich im ersten Halbjahr statt. Der Vorstand hat den Mitgliedern den Jahresabschluss vorzulegen. Der Aufsichtsrat hat über seine Tätigkeit zu berichten.
- Der Vorstand leitet die Genossenschaft. Er ist verantwortlich für die Geschäftsführung.
- Der Aufsichtsrat wählt den Vorstand und hat ihn in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen